Der Film "Hinter Gittern" entstand im Mai 1995 im Auftrag von Kanal 4. Vier Personen schildern darin die Situation im größten Abschiebeknast Deutschlands - die JVA Büren.
Ein davon ist William A. Oderinlo, der in Büren sechs Wochen in Abschiebehaft saß. Im Film hat er nicht viel Gelegenheit, über die Lage in seinem Heimatland, die ihn in die Flucht getrieben hat, zu berichten. Sozusagen stellvertretend für vielfältigste Fluchtgründe aus den verschiedensten Ländern, unternehme ich mit einem Artikel in dieser Broschüre den Versuch einer Einführung in die komplizierte Geschichte Nigerias, dessen Flüchtlingen in der BRD fast ausnahmslos das Recht auf Asyl verweigert wird. Ich danke allen, die mir dabei geholfen haben. In weiteren Artikeln kommt zur Sprache, wie die im Film erwähnte Strafanzeige der Paderborner Ärztin Elisabeth Schreiner-Hartmann gegen den Bürener Anstaltsleiter ausgegangen ist und von zwei verschiedenen Seiten kommentiert wird. Darüber hinaus enthält diese Broschüre Stellungnahmen von Regine Jäger, Vorstandsmitglied des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft" und des Rechtsanwalts Gerd Bauer, die beide auch im Film für Interviews zur Verfügung standen.
Gabi Hinderberger
Seit Januar 1994 gibt es im Bürener Wald den größten bundesdeutschen Abschiebeknast, 8 km vor den Toren der Stadt, umgeben von einer 6 m hohen unüberwindlichen Mauer, abgeschottet, verdrängt im wahrsten Sinne des Wortes.
Im April 1994 stand in einer Bürener Stadtzeitung zu lesen: "Aber eigentlich bemerkt man die Haftanstalt gar nicht, denn es gibt im Ort nur ein einziges Hinweisschild...". Damit ist prägnant ausgedrückt, wie sich die Bürenerinnen und Bürener zum Knast verhalten: sie wollen mit ihm (eigentlich) gar nichts zu tun haben. Auf dieses Unbeteiligtssein wurden sie systematisch vorbereitet.
Im Juni 1993 traf das Land NRW die Entscheidung, daß ehemalige Kasernengelände zu einer Abschiebehaftanstalt umzubauen. Dies fand einhellige Zustimmung in Büren, war doch als Alternative ein offenes Sammellager für Flüchtlinge in Diskussion. Mit der geschlossenen Variante konnten alle gut leben. In der Lokalpresse wurde nun regelmäßig über den Fortschritt der notwendigen Umbauarbeiten berichtet, immer mit dem Hinweis, wie wichtig, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, der Knast für Büren ist. "Von der Abschiebhaftanstalt gehen auch wirtschaftliche Effekte auf die Region aus. 90% der Bauaufträge wurden an Unternehmen im Raum Büren und Paderborn vergeben. Die Versorgungsleitungen werden von heimischen Unternehmen bezogen. Nach und nach können Menschen aus dem Umland eine Beschäftigung bei dem Sicherheitsunternhmen (ein privater Wachdienst arbeitet in der JVA, R.J.) finden."
Im Januar 1994 erfuhr dann die Bevölkerung: "Erste Abschiebhäftling ziehen ein!" Das suggestierte Freiwilligkeit, nichts Zwanghaftes kommt über. Unisono die Anstaltsleitung: sie würdigte "die Aufgeschlossenheit und Unterstützung der Stadt Büren bei der Errichtung der Justizvollzugsanstalt". Quasi als Gegenleistung wurde der Bürener Bevölkerung versprochen: "...alle Störungen von Büren abzuwenden", mann wolle "...daß die Abschiebehaftanstalt Stöckerbusch auch psychologisch positiv in die Region eingebunden würde und nicht wie eine unbetretbare Tabuzone wirke...". Wie ein roter Faden zieht sich durch alle öffentlichen Erklärungen der Tenor: ein nettes sympathisches Bild von der "sozialen Einrichtung JVA" zu vermitteln. Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit sorgte dafür, daß der "Standort Stöckerbusch" akzeptiert und mitgetragen wurde und wird. In diesem Kontext sind z.B. auch die Aussagen des Leiters der JVA im Dezember 1994 zu sehen, als er danach gefragt wird, ob es denn richtig sei, Menschen, die keine Straftat begangen haben, in einem Gefängnis einzusperren: "Stöckerbusch ist keine normale Strafanstalt. Ein geliebter Kanarienvogel wird ja auch in einen Käfig eingesperrt und Häftlinge werden eingesperrt, damit sie nicht weglaufen. In normalen JVAs darf auf Häftlinge geschossen werden, in Stöckerbusch nicht. In Stöckerbusch ist nicht, wie in normalen Gefängnissen, um 7 Uhr Wecken. Es besteht kein Arbeitszwang, die Häftlinge können aber arbeiten, um sich Tabak und Süßigkeiten zu kaufen. Das normale Essen bekommen sie so. In den Vier- und Sechsbettstuben ist überall ein Fernsehgerät und ein Radio. Sie können duschen, zum Arzt, zum Psychologen."
Unterstützung auch von der Landesregierung in Düsseldorf. Justizminister Behrends ist der Meinung: "Abschiebehaft ist unverzichtbar, damit das Gemeinwesen weiter friedlich existieren kann." Der Leiter der JVA wird von ihm ausdrücklich als "Menschenfreund" charakterisiert.
Die JVA hat nichts zu verbergen, ist offen für (fast) alle. Besucherinnen und Besucher sind willkommen, man versteht sich als "Dienstleistungsunternehmen", das Wert auf "Kundenfreundlichkeit" legt. So ist z.B. in dem Besuchstrakt eine "Musterzelle" eingerichtet worden - in die eigentlichen Hafthäuser kommt die interessierte Öffentlichkeit aus "Sicherheitsgründen" nicht so ohne weiteres hinein. Anhand des "Musters" können sich alle davon überzeugen, wie gut die Häftlinge untergebracht sind, selbst die auf den Betten ausgebreitete "Muster-Anstaltskleidung" fehlt nicht.
Derart eingelullt mit Positivinformationen entwickelt sich in Büren und in der Region kaum Sensibilität. Wer nicht tiefer (im Sinne von nachdenklich) in die Problematik einsteigen will, kann sich, reichlich ausgestattet mit Argumentationshilfen von offizieller Seite, beruhigt zurücklehnen.
Die kleine regionale Gruppe von Abschiebeknastgegnerinnen - und gegnern, die immer wieder versucht, die Lethargie durch kritische Pressemitteilungen, Info-Veranstaltungen oder LeserInnenbriefe aufzubrechen, kann nur wenig bewirken. Und wenn einmal jährlich Demonstrantinnen und Demonstranten in Büren anreisen, wird das von der Mehrheit der Bevölkerung als lästig und ärgerlich empfunden, stößt wenig auf Begeisterung, weil die Ruhr gestört wird. Mit den dann verbreiteten Informationen will man sich nicht gerne befassen.
Aber Ruhestörung ist wichtig, vielleicht kommt doch der eine oder die andere ins Grübeln...
Regine Jäger - Vorstandsmitglied im Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V."
1960 erhielt der Vielvölkerstaat Nigeria die Unabhängikeit von der britischen Kolonialmacht. Zu dem noch vom United Kingdom installierten politischen System gehört das staatliche Außenhandelsmonopol und damit sämtliche Einnahmen aus dem Export (hauptsächlich Erdöl) und aus Krediten (u.a. von Weltbank und IWF) in die Staatskasse. Nicht unwichtig, wer diese in den Händen hat und über die Verteilung von Geldern bestimmt, sei es für Investitionen in Betriebe und Landwirtschaft, für den Ausbau regionaler Infrastruktur oder Füllen der eigenen Taschen. Seit 1960 ist die Geschichte Nigerias geprägt vom Wechsel zwischen föderalen Zivil- und Militärregierungen, die sich alle durch Korruption sowie Gewalttätigkeit gegenüber den Parteien auszeichnen, die nicht an der Macht sind. Daß gerade VertreterInnen der Regionen, in denen das Öl vorhanden ist (u.a. das Volk der Ogoni) nie die Regierung stellen, sei hier nur angemerkt. 1985 putschten sich zur bestehenden Militärregierung konkurrierende Heeresteile mit General Ibrahim Babangida an der Spitze an die Macht. Babangidas Deklaration, in vier Jahren zugunsten einer zivilen Regierung zurückzutreten, erwies sich als hohles Versprechen. Aber sein Programm zum Übergang zu einer Zivilregierung hat eine rege Formierung politischer Parteien zur Folge, deren Ziele jedoch oft von den regionalen Wirtschaftsinteressen der dortigen ungeheuer reichen Machthaber bestimmt sind.
Wie fast alle vorangegangenen Regierungen trat auch das Babangida-Regime als Hüter nationaler Geschlossenheit auf, löste Parteien auf, kaum daß sie für die Wahl registriet waren, schlug interregionale Konflikte mit militärischen Mitteln nieder, ging mit aller Härte gegen politische GegnerInnen vor, ließ keine Freiheit von kritischer Presse und Meinungsäußerung zu.
William Abiodum Oderinlo wurde 1989 Mitglied des neugegründeten Komitees zur Verteidigung von Menschenrechten (Committee for the Defense of Human Rights / CDHR), das sich später mit 24 anderen Organisationen zur Campaign for Democracy (CD) zusammenschloß. Vorsitzender der sowohl der CDHR als auch der CD ist Dr. Beko Ransome Kuti, der im Juni 1995 zu 15jähriger Haft verurteilt wurde. Wesentliche Positionen der CD in der Zeit des Babaginda-Regimes sind die Kritik an dessen Übergangsprogramm zur Zivilregierung und die Forderung anch einem wahrhaft demokratischen Meinungsbildungsprozeß und freien Wahlen. Die CD deckt Korruptionsfälle auf und klagt das immer wieder aufgeschobene Rücktritts-Versprechen Babangidas ein. Als "Head Bill distributor" koordiniert William O. in Abeokuta die Verteilung zahlreicher Flugblätter. Nicht nur die Basis der CD wird breiter, sondern es wächst auch landesweit der kollektive Wille zur Durchführung freier Wahlen, dessen Kollektivität allerdings im Wahlkampf untergeht, geht es doch den Öl- und anderen Magnaten bereits bei den regionalen und lokalen Vorwahlen um die Sicherung ihrer eigenen Pfünde und der Mehrheit der Lohnabhängigen und Bäuerinnen und Bauern um die Verbesserung ihrer miserablen Lebensbedingungen. 1991/92 kommt es zu gewaltsamen Aufständen und zu - vordergründig als ethnische bzw. religiöse Konflikte bezeichneten- Zusammenstößen zwischen Angehörigen verschiedener Völker, zu Tausenden von Toten und unzähligen Verhaftungen.
Die CD analysiert die Hintergründe der Aufstände als Folge der weitverbreiteten Unzufriedenheit über die Anhäufung enormsten Reichtums durch eine kleine Elite und der wachsenden Armut der Mehrheit der Bevölkerung. Die CD wirft der Regierung vor, die Gewalt provoziert zu haben um den Übergang zur Zivilregierung zu verhindern. Im Mai 1992 wird Ransome Kuti zum ersten Mal verhaftet. Ihr hoher Bekanntheitsgrad schützt führende CD-Mitglieder nicht vor wiederholten Verhaftungen, aber vor Ermordung. [Daß Berühmtheit heute kein Schutz mehr ist, zeigte sich an den Todesurteilen gegen Ken Saro Wiwa und acht andere Ogonis, die trotz massiver internationaler Proteste vollstreckt wurden.] Die Kampagnen zur Freilassung von (führenden) CD-Mitgliedern hat W. Oderinlo als ausgesprochen kräftezehrend in Erinnerung.
Wie sehr die CD in ihrer Analyse recht hat, zeigt sich unter anderem in dem im Januar 1993 von allen Einzelgewerkschaften ausgerufenen nationalen Streik für die Auszahlung einer bereits ausgehandelten Lohnerhöhung von 45%. Der Streik lähmt den öffentlichen Dienst während des gesamten Februars und endet mit einem Erfolg der Gewerkschaften.
Nach dem Verbot aller existierenden politischen Parteien und der Gründung zweier Staatsparteien findet am 12. Juni 1993 die nationale Wahl statt, "deren Durchführung allgemein als beispielhaft für Fairneß, Ordnung und Beherrschtheit angesehen wird". (Literaturnobelpreisträger Wole Soyinka, TAZ v. 23.11.94). Als sich ein Wahlsieg der SDP (Social Democratic Party) mit deren Kandidaten M.K.O. Abiota abzeichnet, wird die Wahl am 22.6. vom Militär für ungültig erklärt. Innerhalb der Militärregierung setzt sich im November Sani Abacha als neuer Machthaber durch. Zur Verteidigung der Wahlergebnisse ruft die CD Ende Juni zu einem Gerneralstreik auf, der im ganzen Land massenhaft befolgt wird: kein Markt, keine Arbeit, keine Schule. Aus Angst vor Ausbruch eines Bürgerkriegs bleiben viele jedoch zuhause. Trotzdem finden Demonstrationen statt, die sich bis August zu den größten Protestunruhen Nigerias seit der Unabhängigkeit entwickeln. Die CD ist von einer kleinen, politisch radikalen Gruppe in Lagos zu einer Bewegung geworden, die Massenproteste organisieren kann. (Frankfurter Rundschau 5.7., 6.7., 8.7., 13.8.1993; West Africa 12.7.1993). Dennoch hat die Kampagne nicht den Erfolg, Abiola als gewählten Präsidenten ins Amt zu setzen. General Abacha bleibt an der Macht und beweist sich als absoluter Despot. Die Regierung erteilt Anweisung, die für die Kampagne verantwortlichen CD-Mitglieder zu verhaften.
Am 28.6.1993 wird auch William O. verhaftet und verbringt 28 Tage im State Security Service, übersteht die Vernehumungen dort. Nach seiner Freilassung beteiligt er sich wieder an der Organisierung der Kampagne für den Rücktritt der Militärregierung und die Anerkenung Abiolas als gewählten Präsidenten Nigerias.
Am 30.9. Wird er zum zweiten Mal festgenommen, ist wieder im State Security Service. Am nationalen Unabhänigkeitstag (1.10.) wirft ihm ein Polizeigericht Untreue gegenüber Gesetzen, Untreue gegenüber dem Landfrieden und Kampf gegen die Regierung vor. Bis zu seiner Freilassung am 15.10. wird er bei Befragungen nach einer Person mehrmals mit heißen Eisen auf geiden Unterschenkeln gefoltert. Weil William O. nach den Folterungen nichts mehr essen kann (es gibt morgens und abends nur Bohnen, zu Trinken Wasser) wird er täglich mit neun Dexacortin-Tabletten "behandelt".
Im Dezember 1993 wird die CD von Sicherheitskräften an der Durchführung einer Pressekonferenz gehindert. Viele ihrer Mitglieder sowie zahlreiche andere MenschenrechtsaktivistInnen befinden sich in Haft. Anfang 1994 wird auf CD-Versammlungen die Unterwanderung der - entgegen Abachas angekündigter Auflösung - immer noch existierenden Nationalgarde beschlossen: junge CD-Mitglieder sollen sich zum militärischen Eignungstest bewerben. Auch William O. beteiligt sich unter falschem Namen.
Am 12. Februar 1994 wird William O. bei dem Treffpunkt der CD in Abeokuta unter seiner wahren Identität verhaftet, ist 3 Tage in Polizeigewahrsam. Wieder hat er Todesangst, weiß, daß nur prominente CD-Mitglieder ihres Überlebens sicher sind.
Nach seiner Freilassung leidet er unter Atembeschwerden un Schmerzen in den Beinen, Beschwerden, die ein Arzt nach Gespräch und Befund als Folgen der Verabreichung von Dexacortin und deren abrupten Abbruchs erkennt. Der Arzt weiß, daß die Verabreichung dieses Cortisonpräparats in nigerianischen Gefängnissen üblich ist, um Gefangene nicht allzu abgemagert entlassen zu müssen.
Während William O. in Haft war, wurde seine Bewerbung zur Nationalgarde positiv entschieden, im März 1994 tritt er ins Militär ein. Am 28. März '94 erneute Verhaftung innerhalb der NDA (Nigerian Defence Academy) und Gefangenschaft in der Kaserne. Am 1.April organisiert die CD seine Befreiung und bringt ihn nach Lagos, in der Tasche ein Flugticket nach Deutschland.
"Demokratie" ist bekanntlich das System der Cleveren - im negativen Sinne. "Clever sein" ist ein typisches Elitemerkmal, das sich durch rücksichtslose Ausnutzung vorhandener finanzieller Möglichkeiten zeigt und durch Manipulationen der demokratischen Strukturen an der Macht hält." (H.J.)
Wir von der nördlichen Halbkugel haben schon immer gewußt, was in Afrika gemacht werden sollte. Nun ist es die parlamentarische Demokratie, die die Wahrung der Menschenrechte verspricht, sowie wirtschaftlichen Aufschwung über die systemimmanente freie Marktwirtschaft garantiert. Dazu gehört, daß die Machtpotentaten, unsere früheren Verbündeten und Geschäftspartner, abgelöst werden müssen, bzw. sich Wahlen stellen müssen. Mit der Infragestellung der jetzigen Machtstruktur müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß es z.B. in Togo Lager für politische Opponenten gab, die an Konzentrationslager erinnern, obwohl doch die "Seidel-Stiftung" (CSU) dort ungehindertes Heimrecht hatte und Staatspräsident Eyadema so manchem bayerischen Orden verliehen bekam, die bayerischen Ministerpräsidenten im Gegenzug natürlich ebenso. Wer - außer den wenigen Insidern - wußte etwas über die massiven politischen Unterdrückungen und Verfolgungen im Urlauberparadies Kenia ? Wir haben in vielen Ländern Afrikas tatkräftig mitgeholfen, die Unterdrückungsapperate Militär und Polizei aufzubauen, die einzig der Machtabsicherung gelten, warun nun Militärs selbst am Ruder aoder auch eine mit ihnen verbundene zivile Elite. Kontrollmechanismen der Macht haben uns nur peripher interessiert, in Form der Arbeiten kritischer Künstler beispielsweise, es sei denn, wir würden die Destabilisierungsversuche in sozialistisch ausgerichteten Ländern als solche bezeichnen.
Das Bestreben, den Weg in eine Demokratie zu ebnen, wird von deutscher Seite massiv unterstützt und eingefordert, weitere Zusammenarbeit, sprich Zuwendungen davon abhängig gemacht. Hilfestellung dabei leisten vor allem die politischen Stiftungen der etablierten Parteien, die sich zwar auch vorher in den meisten Ländern umtaten, für die "Demokratisierung" allerdings bisher kein Thema war. So haben sie alle ihre Strategien und politischen Freunde gefunden, die sie jeweils unterstützen. Es kann nicht übersehen werden dabei, daß die finanzielle Abhängigkeit der afrikanischen Partner sie auch politisch sie auch politisch abhängig macht, da die jeweiligen Parteien durch ihre Stiftungen über großen Einfluß verfügen. Die "Friedrich-Ebert-Stiftung" (SPD) macht dies über die Gewerkschaften, die "Friedrich-Naumann-Stiftung" (FDP) über Elitenbildung, die "Konrad-Adenauer-Stiftung" über "konservativ-katholisch" ausgerichtete Parteien und die "Hans-Seidel-Stiftung" (CSU) über die "Meinungsmacher" und "Eliten". So werden auch die Konflikte und politischen Auseinandersetzungen von hier mitgenommen.
Heinz Jockers in MENSCHENRECHTE, hrsg. vom Niedersächsischen Landesmuseum Hannover
"Ich habe erwartet, in Europa sicher zu sein. Ich dachte, ich treffe jemand, der mich mag und das wär's. Ich dachte, ich lebe mit ihr, bekomme etwas zu essen - fertig. Ich wußte nicht, daß ich sagen muß, daß ich politischer Flüchtling bin und Asyl beantragen möchte. Ich wußte das alles nicht.
Ankunft
Ausgestattet mit einem falschen Paß, den ihm seine nigerianische Organisation "Campaign for Democracy (CD)" besorgt hatte, kam William A. Oderinlo am Flughafen München an und problemlos durch die Grenzkontrollen. Frierend und verwirrt fand er schließlich doch einen Ausgang aus dem riesigen Gelände, fuhr in die Stadtmitte und sprach den nächsten Afrikaner a. Dieser bot ihm an, erstmal mit nach Bonn zu kommen. Als sein Gastgeber am nächsten Tag verreiste, blieb William O. mit 50,- DM in der Wohnung zurück. "Die ersten zwei Wochen bin ich überhaupt nicht rausgegangen. Ich gegessen, geschlafen, gegessen, geschlafen - zwischendurch im Supermarkt eingekauft."
Als das Geld aufgebraucht, sein Gastgeber aber immer noch nicht zurückgekehrt war, begab sich William O. auf Arbeitssuche, verdingte sich gegen Kost in einem Hotel und wurde nach einiger Zeit von seinem Chef aufgefordert, sich eine Arbeitserlaubnis zu beschaffen. "Ich konnte ihn nicht fragen, wo ich diese Erlaubnis bekomme. Ich ging also auf die Straße und sah mich um. Immer wenn ich Probleme hatte, sah ich mich nach Schwarzen um. Ich fragte einen jungen Schwarzen und erhielt eine Adresse."
Sorglos schlug sich William O. zu der Adresse durch und landete im Ausländeramt. Bevor er begriffen hatte, was ihm geschah, hatte er Fragen beantwortet, Formulare ausgefüllt, war Zivilbeamten ins Polizeigewahrsam gefolgt. Dort beantwortete er keine Fragen mehr, hatte Angst, nach Nigeria zurückgeschickt zu werden. "Am nächsten Tag öffneten sie die Zellentür, gaben mir meine Sachen. Sie brachten mich durch viele Gänge zu einem älteren Mann. Ein Dolmetscher war ebenfalls da. Sie fragten mich nach allem, was ich getan hatte, woher ich den Paß hätte usw. Heute weiß ich, daß sie normale Fragen stellten - damals wußte ich nichts und bekam keinen Hinweis darauf, daß ich einen Asyantrag stellen sollte." Am Ende der Vernehmung hatte der Richter Abschiebehaft beschlossen. Statt Aufklärung darüber und über eventuelle Rechte bekam William O. das Vernehmungsprotokoll zum Unterschreiben vorgelegt. "Dann ging's raus. Ich dachte, ich wäre frei. Stattdessen mußte ich in Handschellen in einen Bus steigen. Wir fuhren und fuhren, bis in den Abend. Ich dachte, sie bringen mich zum Flughafen. Schließlich erreichten wir Büren, kamen an einer riesigen Mauer an. Der Busfahrer stieg aus, sprach mit den Leuten und das Tor öffnete sich. Wir fuhren in die Schleuse. Da erst wußte, daß ich Gefängnis bin."
Asylantrag
Im Bürener Abschiebeknast endlich erklärte ein Bediensteter William O. was "Asyl" ist, daß er dies beantragen soll und besorgte ihm die Adresse eines Rechtsanwalts. "Ich schrieb einen Brief. Es dauerte ca. zwei Wochen bis die Antwort kam. Der Anwalt forderte mich auf, ihm den Beschluß der Polizei zu schicken. Ich fragte, was "Beschluß" heißt. Sie erklärten mir, es sei das Dokument, das sie mir (in Bonn, d.V.) geegeben hätten. Ich verstand, machte eine Kopie und schrieb meine Stellungnahme. Zu diesem Zeitpunkt wußte ich nicht, was ich alles schreiben sollte und schrieb alles auf. Ein anderer Gefangener sagte mir, das sei zuviel. Anwälte hätten keine Zeit, alles zu lesen. Er sagte: schreib kürzer. Also schrieb ich kurz, kurz, kurz. Dann warten, warten, warten - im Gefängnis! Eines Morgens (nach 6 Wochen Knastaufenthalt, d.V.) fand ich die Mitteilung des Anwalts, daß er Asy beantragt habe. Ich war ein bißchen froh. Nur ein bißchen, weil ich viele Leute sah, deren Asylantrag schon abgelehnt war. Ich wußte nicht, ob ich frei käme. Als ich Reis zu essen bekam, aber Brot wollte und deswegen an die Tür hämmerte, sagte der Beamte: William, pack deine Sachen, dubist frei. Ich sollte aber noch essen. Ich konnte nicht. Ich war frei und sehr, sehr glücklich
Geduldet
Nach der Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" - verbunden mit der Aufforderung, Deutschland unverzüglich zu verlassen - beauftragt William O. seinen Anwalt, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen und bis zu deren Entscheidung die Aufenthaltungsgestattung zu beantragen. Dieser Antrag wird abgelehnt. Es folgen illegale Unterbringung, Kirchenasyl und ein erfolgloser Antrag auf Änderung des Gerichtsenscheids. William O. wechselt den Anwalt. Dieser prüft alle Fakten neu - und hat einen ersten Erfolg: der weitere Aufenthalt von William O. wird gestattet. Im Mai 1996 findet im Rahmen des Asylverfahrens eine fünfstündige Gerichtsverhandlung statt. Sie endet mit dem Beschluß, zu den von William O. und seinem Anwalt vorgebrachten Fakten weiter zu ermitteln. Bis heute (Oktober 1996) gibt es keine endgültige Entscheidung.
Auch wenn die Gefahr der Abschiebung gebannt ist, macht William O. seine ungewisse Zukunft zu schaffen und nicht nur die: Die Spätfolgen des Cortison-Doping in Nigeria sind Schmerzen und starke Gehbehinderung. Aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetze wird ihm ausreichende medizinische Versorgung solange verweigert wie das Asylverfahren nicht abgeschlossen ist.
über den Ausgang der Strafanzeige einer Ärztin gegen den Leiter der JVA Büren wegen Körperverletzung an dem Abschiebegefangenen Samir Z.
Zitate aus:
(a) Brief des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V." an Justizminister Dr. F. Behrens vom 7.3.1996
(b) Antwort Dr. Behrens vom 18.6.1996
"Die im Fall Samir Z. eingeleiteten Ermittlungen sind im Dezember 1995 durch die Staatsanwaltschaft Paderborn eingestellt worden - soweit wir informiert sind im wesentlichen, weil es sich um einen "Sonderfall" gehandelt hat." (a)
"Die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beruht ... auf der fehlenden Widerrechtlichkeit der den Beteiligten vorgeworfenen Tathandlungen und keineswegs darauf, daß es sich um einen "Sonderfall" - was hierunter auch immer zu verstehen sein mag - gehandelt hat." (b)
"Wenn diese Maßnahme, bei der die gefesselten Hände und Füße des Betroffenen auf dem Rücken zusammengebunden wurden, wörtlich als "unerwünscht, aber ganz selten unerläßlich" bezeichnen, sind wir darüber nach wie vor sehr erstaunt." (a)
"Lassen Sie mich vorab zur Frage der sogenannten "Krummschließung" - ich verwende diesen Ausdruck ungern, weil er im Kern unzutreffend ist - folgendes anmerken: "Nach §88 und §90 Strafvollzugsgesetz "dürfen Fesseln zwar in der Regel nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden. Indes kann allerdings im Interesse im Interesse des Gefangenen auch eine andere Art der Fesselung angeordnet werden, dann nämlich, wenn sie geboten oder geeignet ist, den Gefangenen vor erheblichen Selbstverletzungen zu bewahren." (b)
"Das Strafvollzugsgesetz sagt, daß in der Regel Fesseln nur an den Händen oder an den Füßen angelegt werden dürfen, Ausnahmen kann der Anstaltsleiter genehmigen. Von einer Verbindung von Hand- und Fußfesseln auf dem Rücken ist da keine Rede. Die "Schaukelfesselung" wird in anderen Staaten der Welt als Foltermethode benutzt." (a)
"Die von Ihnen kritisierte Fesselungsart war bisher das letzte Mittel, um Menschen vor Schaden zu bewahren. Der Vorwurf der Folter ist in diesem Zusammenhang absurd." (b)
"Im o.a. Bericht von amnesty international wird ausgesagt, daß das "Krummschließen" ernste Verletzungen hervorrufen kann und daher einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe gleichkommen kann. Weiter kann eine wie auch immer geartete Fesselung einen "ausrastenden" Menschen in der Extremsituation nicht "beruhigen": ein solches Verhalten sollte vielmehr zum Anlaß genommen werden
- dem Häftling unmittelbar kompetente psychologische oder ärztliche Betreuung zukommen zu lassen
- als Zeichen möglicher, psychischer Krankheit oder existentieller Bedrohung im Herkunftsland gewertet werden und
- die Frage seiner Haftfähigkeit bzw. einer erneuten gründlichen Prüfung möglicher Asylgründe in den Vordergrund rücken." (a)
"Verschiedene Reaktionen in der Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch Ihr Schreiben haben mir allerdings gezeigt, daß die in Rede stehende Fesselungsart geeignet erscheint, von ihren Kritikern - ob bewußt oder unbewußt - mit dem Anstrich des Unmenschlichen versehen zu werden. Um dem begegnen zu können, ist in meinem Hause nach weniger spektakulär erscheinenden Alternativen von Fesselungsmöglichkeiten, die einen ebenso wirksamen Schutz vor Selbstschädigung von Gefangenen erwarten lassen, gesucht worden. Die hierbei gefundene Lösung dürfte einen Rückgriff auf dei in Rede stehende Fesselungsart zukünftig entbehrlich machen." (b)
"In der Meldung des Westfälischen Volksblattes vom Januar 1996 mit der Überschrift "Folter-Fessel wird abgeschafft" wird dann mitgeteilt, daß inzwischen die Gefängnisse in NRW mit anderen Einrichtungen zur Fesselung von Häftlingen, die "ausrasten", ausgestattet worden seien. Es ist die Rede von Vorrichtungen zur Fixierung auf einer Pritsche oder Gummimatratze bzw. im Haftraum."
"Um zu verstehen, warum wir die "Schaukelfesselung" grundsätzlich als unmenschliche und erniedrigende sowie unverhältnismäßige Maßnahme ablehen, für Unrecht halten und auch bei den angekündigten alternativen Fesselungsmethoden große Bedenken haben, müssen wir zunächst einmal über die Situation von Abschiebehäftlingen reden.
Wenn wir einen Abschiebehäftling das erste Mal sprechen, werden wir oft gefragt, wieso bin ich eigentlich inhaftiert, wo ich doch keinerlei Straftaten begangen habe ? Den Häftlingen darauf eine vernünftige Antwort zu geben fällt uns sehr schwer, denn bei der Anwendung von §57 II des Ausländergesetzes reicht ja schon ein "begründeter Verdacht" aus, um Abschiebehaft zu verhängen. Wir haben auch schon Haftbeschlüsse gezeigt bekommen, die die verschiedenen möglichen Haftgründe als Formular enthalten und in einem Fall war zwar die Alternative "begründeter Verdacht" angekreuzt, aber noch nicht einmal ein Grund angegeben (AG Emmerich, 6 XIV 18/95 vom 8.2.1995). Viele Abschiebehäftlinge sind bei der Anhörung nicht durch Anwälte vertreten. Und oft wird noch nicht einmal die Pflicht zur Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer Vertrauensperson aus Art. 101 Abs. 4 des Grundgesetzes ernstgenommen." (a)
"Die im Fall Samir Z. eingeleiteten Ermittlungen sind im Dezember 1995 durch die Staatsanwaltschaft Paderborn eingestellt worden ..."(a)
ein Beispiel für menschenverachtende Gesetzgebung
1992 waren 47 Jahre seit einem Krieg vergangen, in dem durch deutsche Schuld unzählige Millionen unschuldiger Menschen zu Tode kamen.
Ein Thema beherrschte die öffentliche Debatte: Ausländer. Einige Massenblätter hetzten unverhohlen gegen die "Fremden im Land". Der braune Mob tobte auf der Straße. Brandanschläge und "Fidschiklatschen" waren angesagt - und sind es seitdem. Damalige Umfrageergebnisse zeigten, daß wieder einmal ein großer Teil der Bevölkerung mit dem Anderssein anderer Menschen nicht zurecht kamen. Sündenböcke für die wachsende Arbeitslosigkeit und die soziale Schieflage wurden gesucht und gefunden. Das deutsche Ansehen im Ausland war auf dem Tiefpunkt. In dieser hochgekochten Situation warfen die meisten Politiker und Parteien Geschichtsbewußtsein und moralische Überzeugung über Bord. Die Deutschen waren eben nicht so, wie sie hätten sein sollen. Nicht die Verfolger sollten belangt werden, sondern die Opfer. Weitere Einreise von Ausländern war unerwünscht, das Boot voll und Abschreckung um jeden Preis mußte her. Mit Hilfe von "furchtbaren Bürokraten" verfiel man auf die noch jetzt gültige unsägliche Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts. Welche unmenschlichen Auswirkungen das für die betroffenen Ausländer mit sich bringen würde, wollte und konnte man sich um Bundestag offenbar nicht vorstellen; das Problem mußte mit Gewalt vom Tisch.
Seit 1993 gilt das neue "Recht" auch in Bezug auf Abschiebehaft. Menschen, die das Pech haben, juristisch unanfechtbar ausreisepflichtig zu sein bzw. für manche Ausländerämter zu sein scheinen, werden bei Nacht und Nebel festgenommen und in Abschiebegefängnisse "verschubt". Den meisten ist nicht klar, was mit ihnen geschieht. Der Zugriff ist recht einfach, da die meisten Asylbewerber in Lagern untergebracht sind. Mit einem Rest von Scham vermeidet die Bürokratie den Begriff "Lager" und nennt die teilweise mit Stacheldraht umgebenen Behausungen vornehm "Asylbewerberaufnahmeeinrichtungen".
Die Abschiebehaft wird durch richterlichen Beschluß angeordnet. Es handelt sich dabei aber nicht um irgendeine Strafgerichtsbarkeit, sondern die Zuständigkeit ergibt sich seltsamerweise aus dem Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in der ansonsten Vormundschafts-, Nachlaß- und Familiensachen normiert sind. Das Strafgesetz oder Strafprozeßordnung sind hier auch nicht tauglich, da sich die meisten Abschiebehäftlinge nichts haben zuschulden kommen lassen. Dennoch werden sie in Haft gehalten wie gewöhnliche Kriminelle. Vor Anordnung der Abschiebehaft hat der Richter nach dem Gesetz zu prüfen, ob die Voraussetzungen gemäß §57 des Ausländergesetzes vorliegen. Meistens erfolgt die Anordnung dann, wenn die zuständige zentrale Ausländerbehörde den Eindruck vermittelt, der ausreisepflichtige Ausländer sei nicht ausreisewillig. Wenn dies feststeht oder auch nur der entsprechende Verdacht aufkommt, ist die Abschiebehaft schon angesagt, geradeso, als hätte ein Flüchtling die Rechtspflicht, das zwangweise Verlassen des Bundesgebiets freudig zu akzeptieren. Faktisch ist es aber so, daß viele "Ausreisepflichtige" nicht in der Lage sind, sind im Dickicht bürokratischer Regeln vorschriftsmäßig zurechtfinden. So passiert es häufig, daß in Deutsch abgefaßte Schriftstücke nicht verstanden, Fristen versäumt und mögliche Rechtsmittel aus Unkenntnis nicht eingelegt werden. Hinzu kommen die rigorosen Anforderungen, Fluchtgründe plausibel vorzubringen, die vom zuständigen Bundesamt und von den Verwaltungsgerichten gestellt werden. Mangelnde Redegewandheit ist tödlich.
Viele Abschiebehäftlinge sehen der drohenden Abschiebung mit Todesangst entgegen und sind mit dieser Angst im Knast alleingelassen. Hat irgendein Gericht endgültig festgestellt, daß eine Ausreisepflicht besteht, aus welchen Gründen auch immer, spielt Humanität keine Rolle mehr. Wenigstens in NRW ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, rechtliche Beratung zu erhalten. Auf diese Art ist es hoffentlich möglich, einige besonders krasse Auswüchse der miserablen rechtlichen Situation der Häftlinge zu bekämpfen. Dies ist aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Als Anwalt lehen ich die Institution der Abschiebehaft rundheraus ab und hoffe, daß viele Menschen nach einigem Nachdenken mit mir dieser Meinung sind.
Gerhard Bauer, Rechtsanwalt
Der Videofilm ist zu beziehen bei:
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