Pathozentrik und Anti - Speziesismus
Evolution
Wir Tierrechtler gehen davon aus , daß Tiere ein Recht auf artgemäßes Leben haben. Die meisten Tiere sind biologisch so analog
dem Menschen entwickelt - bedingt durch die Evolution -, daß insbesondere das Empfinden von Schmerzen und Leiden sich in
ähnlicher Weise auswirkt. Auch die durch uns Menschen veranlaßte und doch wohl häufig völlig sinnlose Trennung von Tieren
aus ihrer natürlichen Umgebung verursacht - wie bei uns Menschen - Leiden.Die Gerechtigkeit verpflichtet uns, Gleiches gleich zu
behandeln. Leidensfähige Geschöpfe dürfen also im Bezug auf Leiden nicht ungleich behandelt werden.
Damit wird einer lediglich anthropozentrischen - also auf den Menschen bezogenen - Ethik eine klare Absage erteilt. Wenn Sie
einen Begriff hören wollen, wie sich moderne Tierrechtler eine zukunftsweisende Ethik vorstellen, dann erlauben Sie mir, Ihnen
das Fremdwort "pathozentrisch" nahezubringen. Es bedeutet, daß wir jeweils konkret prüfen müssen, ob und wo wir sensiblen
Mitgeschöpfen Leiden zufügen, wenn wir Tiere für menschliche Zwecke nutzen oder in ihre natürliche Umwelt eindringen, wobei
schon der Begriff Umwelt sehr anthropozentrisch erscheint.
Artübergreifende Ethik
Eine Ethik , die Leiden vermeiden will, ist eine pathozentrische Ethik. Ich grenze mich vorläufig auch gegen eine unverbindliche,
weil nicht konkrete, sogenannte biozentrische Ethik ab, ohne diese inhaltlich in Zweifel zu ziehen. Ein globaler Biozentrismus hilft
dem Juristen gegenwärtig nicht bei der jeweiligen Abwägung im Einzelfall. Damit weiß ich mich einig mit anderen Tierschützern.
Eine Ethik, die sich nur an den Vorteilen von uns Menschen orientiert, wäre für mich als Jurist bloßes Faustrecht, nämlich das
Recht des Recht des Stärkeren aus alten Zeiten... Wir Tierrechtler stellen die Stimmen der sprachlosen Tiere dar und betrachten
uns daher als Treuhänder oder als Vormünder im besten Sinne des Wortes. Dabei halten wir uns vor Augen, daß eine Ethik, die
Handlungen allein am Wohle des Menschen oder der Menschheit gar mißt, verkennt, daß Ethik etwas mit Verantwortung für
diejenigen zu tun hat, die biologisch nicht begünstigt sind, sich also nicht wie viele Menschen selbst gegen die Verkürzung ihres
Rechts auf ungestörte biologische Entfaltung im Rahmen der natürlichen Bedingungen wehren können.
Mir selbst wurde diese neue rechtsphilosophische Sicht durch einen Begriff aus der gegenwärtigen angelsächsischen
Ethikdiskussion deutlich:
Speziesismus. Was ist gemeint? Chauvinismus und Rassismus sind bekannt. Dann kam der Begriff
nach oben
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Sexismus dazu: die offene oder auch strukturell getarnte Unterdrückung von Menschen wegen ihres biologisch zufälligen
Geschlechts. Wenn nun aber das Recht, ein artgerechtes Leben zu führen, allen leidensfähigen Geschöpfen zusteht, dann gilt
das nicht allein für die biologische Spezies Mensch. Alles andere ist artegoistischer Speziesismus. ...
Perestroika auch für Tiere
Zufall und Notwendigkeit
Ich habe das Glück, nicht als Pelz-, Versuchstier oder bloßer Proteinlieferant wie unsere agrarindustriellen Fleischmaschienen auf
die Welt gekommen zu sein. Mich empört dieses Dreiklassensystem für Lebewesen unserer Mitwelt: Vom Streichelobjekt zum
Schlachtopfer oder Meßinstrument. Anders ausgedrückt: Kuscheltiere, Wildtiere und Nutztiere in brutaler Gefangenschaft von uns
Menschen, letztere als Fleisch-, Pelz- oder Versuchstiere. Das ist brutale Willkür!!
Zum diesjährigen Welttierschutztag soll an die Menschenrechtserklärung der französischen Revolution erinnert werden, 1989 ihr
200jähriges Jubiläum feiert. Sie schrieb Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit für die Menschen auf ihre Fahnen.
Damals schrieb der englische Philosoph und Jurist Jeremy Bentham: "Der Tag mag kommen, an dem der Rest der belebten
Schöpfung jene Rechte erwerben wird, die ihm nur von der Hand der Tyrannei vorenthalten werden konnten. Die Franzosen
haben bereits entdeckt, daß die Schwärze der Haut kein Grund ist, ein menschliches Wesen hilflos der Laune eines Peinigers
auszuliefern.
Vielleicht wird eines Tages erkannt werden, daß die Anzahl der Beine, die Behaarung der Haut ... ebenso wenig
Gründe dafür sind, ein empfindendes Wesen diesem Schicksal zu überlassen. Was sollte die unüberschreitbare
Linie ausmachen? ... Ist es die Fähigkeit des Verstandes oder vielleicht die Fähigkeit der Rede? ... Die Frage ist nicht: Können
sie denken? oder: Können sie sprechen? sondern: Können sie leiden?
Rechtsphilosophisch bedeutet das: Der Kreis der moralisch gleichberechtigten Wesen wird über den Menschen hinaus erweitert
und zwar empirisch - wenn Sie wollen, auch so rechtssoziologisch begründbar - auf die schmerzfähige Natur erweitert.
Menschliche Interessen finden nicht deshalb Anerkennung, weil sie menschlich sind, sondern weil sie Interessen schmerz -
und leidensfähiger Lebewesen sind. Rechtsdogmatisch bedeutet das Rechtssubjektivität. ....
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