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In seinen Ausführungen zum neuen Tierschutzgesetz vom April 98 beantwortet Herr Bohling von
der Gesellschaft Gesundheit und Forschung (GGF) diese Frage mit "JA".
Herr Bohling greift bürokratische Hürden an. Können doch andere Länder wie Japan, Süd-Korea
und Taiwan ohne langwierige Genehmigungsverfahren mit Tieren experimentieren. Im Gegensatz zu Deutschland, wo
Wissenschaftler erst nach 3 Monaten, wenn sie noch keine Genehmigung erhalten haben, mit Versuchen beginnen
dürfen. Da aber eine Genehmigung von nur ca. 15 % der gesamten Tierversuchsvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist,
erteilen alle Behörden innerhalb dieser Frist die Genehmigung, es sei denn, Unklarheiten im Antrag sprechen dagegen und
führen zu Nachfragen.
Bei der Anhörung zum Tierschutzgesetz im Deutschen Bundestag im Juni 97 bestätigten alle
Vertreter der biomedizinischen Forschung, daß innerhalb von 3 Monaten eine Genehmigung immer
erteilt wurde. Deshalb wunderte es mich bei der Debatte um das Tierschutzgesetz, weshalb die Forscher so großen Wert auf
die Dreimonatsfrist legten.
Nach dem Bericht von Herrn Bohling stellt sich für mich die Frage, ob die GGF, deren Mitglieder
sich aus Vertretern der biomedizinischen Forschung zusammensetzen, vielleicht die Genehmigungsverfahren für Tierversuche
ganz abschaffen will?
Vollkommene Freiheit im Experimentieren mit Tieren?
Ich wünschte, Herr Bohling würde konkret darlegen, wann und in welcher Weise Wissenschaftler durch bürokratische
Hürden beschnitten wurden. In diesem Zusammenhang wären folgende Fragen interessant: wieviel Tierversuchsvorhaben
wurden aus welchen Gründen in Deutschland in den letzten Jahren abgelehnt und welche Forscher haben Deutschland verlassen, nur, weil sie hier bestimmte
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