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Zu den Internet-Seiten der GGF

Zuviel Tierschutz in Deutschland?

Brigitte Jenner, 1. Vorsitzende der Tierversuchsgner Berlin und Brandenburg, setzt sich mit einer tierversuchsfreundlichen Pressemitteilung der Gesellschaft für Gesundheit und Forschung auseinander, welche sich unter der Domain tierschutz.org scheinheilig als Tierschutzorganisation im WWW präsentiert und auf die Titelfrage folgende Antwort gibt:


In seinen Ausführungen zum neuen Tierschutzgesetz vom April 98 beantwortet Herr Bohling von der Gesellschaft Gesundheit und Forschung (GGF) diese Frage mit "JA".

Herr Bohling greift bürokratische Hürden an. Können doch andere Länder wie Japan, Süd-Korea und Taiwan ohne langwierige Genehmigungsverfahren mit Tieren experimentieren. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Wissenschaftler erst nach 3 Monaten, wenn sie noch keine Genehmigung erhalten haben, mit Versuchen beginnen dürfen. Da aber eine Genehmigung von nur ca. 15 % der gesamten Tierversuchsvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist, erteilen alle Behörden innerhalb dieser Frist die Genehmigung, es sei denn, Unklarheiten im Antrag sprechen dagegen und führen zu Nachfragen.

Bei der Anhörung zum Tierschutzgesetz im Deutschen Bundestag im Juni 97 bestätigten alle Vertreter der biomedizinischen Forschung, daß innerhalb von 3 Monaten eine Genehmigung immer erteilt wurde. Deshalb wunderte es mich bei der Debatte um das Tierschutzgesetz, weshalb die Forscher so großen Wert auf die Dreimonatsfrist legten.

Nach dem Bericht von Herrn Bohling stellt sich für mich die Frage, ob die GGF, deren Mitglieder sich aus Vertretern der biomedizinischen Forschung zusammensetzen, vielleicht die Genehmigungsverfahren für Tierversuche ganz abschaffen will?

Vollkommene Freiheit im Experimentieren mit Tieren?

Ich wünschte, Herr Bohling würde konkret darlegen, wann und in welcher Weise Wissenschaftler durch bürokratische Hürden beschnitten wurden. In diesem Zusammenhang wären folgende Fragen interessant: wieviel Tierversuchsvorhaben wurden aus welchen Gründen in Deutschland in den letzten Jahren abgelehnt und welche Forscher haben Deutschland verlassen, nur, weil sie hier bestimmte

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Experimente nicht durchführen konnten. Erst bei ausführlicher Beantwortung dieser Fragen kann abgewogen werden, ob Deutschlands Wissenschaftler wirklich durch übermäßige bürokratische Hürden in ihrer Forschungsfreiheit beschnitten werden und der Standort gefährdet ist.

Eine große Anzahl von Wissenschaftlern, die auf Tagungen zum Themenkreis "Tierschutz in der biomedizinischen Forschung" für Verbesserungen des Tierschutzes eintreten, sehen von sich aus noch entschiedenen Handlungsbedarf, wie die Minderung der Belastung der Versuchstiere und deren Unterbringung, weil das Tierschutzgesetz, die Verordnungen, Haltungsnormen o.a. eben nicht ausreichenden Schutz für die Versuchstiere bieten.

Ein verantwortungsbewußter Forscher wird sicher nicht in der genauen überprüfung seines Versuchsantrages durch die Tierversuchskommission und Genehmigungsbehörde eine Einschränkung seiner Arbeit sehen, sondern sie offen darlegen und ggf. dankbar jeden Verbesserungsansatz aufnehmen.

Wer mit leidensfähigen und schmerzempfindenden Lebewesen experimentieren will, muß sich als Mindestforderung einem genauen Prüfungs- und ethischen Abwägungsverfahren unterziehen. Nicht einmal dieses ist in Deutschland gewährleistet. Siehe Verwaltungsgerichtsurteil vom Dez. 94 - Land Berlin gegen Prof. Grüsser von der Freien Universität Berlin. Das Urteil gab einen Freibrief für die biomedizinische Forschung, denn die ethische Vertretbarkeit bestimmt der Durchführende selbst, er muß sie nur plausibel darlegen. Welche Experimente bleiben offen, die in Deutschland nicht durchgeführt werden dürfen?

Ein Land mit hohen Anforderungen an Lebensqualität und Kultur muß auch im Forschungsbereich auf moderne und zukunftsorientierte Methoden setzen, zu denen der Tierversuch mit Sicherheit nicht gehört.


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